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Mehrgenerationenhäuser - Alter Hut, Dauerbrenner oder neuer Renner?

Quelle:  https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/programm/programmhistorie/

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"Die Idee der Mehrgenerationenhäuser wurde 2006 durch die Bundesregierung ins Leben gerufen. [...] Am Anfang stand eine Idee: Mehrgenerationenhäuser sollen das Prinzip der früheren Großfamilie in die moderne Gesellschaft übertragen. Jung und Alt begegnen sich in einem öffentlichen Raum, profitieren von ihren unterschiedlichen Kompetenzen, Erfahrungen und Interessen. [...] Mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I [2006-2011] wurde diese Idee flächendeckend in Deutschland verankert und eine soziale Infrastruktur geschaffen, die vor Ort einen nachhaltigen Beitrag zum Zusammenhalt in der Gesellschaft leistet."

 

Aus ursprünglich sieben Handlungszielen der Phase I des Aktionsprogramms wurden in Phase II (2012-2016) dann die nachfolgend aufgelisteten vier Schwerpunkte:

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  • Alter und Pflege
    Mehrgenerationenhäuser fördern ein aktives Alter und ein eigenständiges Leben, verbessern die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und unterstützen dementiell Erkrankte und deren Angehörige. Download: Konzeptpapier „Alter und Pflege“

  • Integration und Bildung
    Mehrgenerationenhäuser schaffen Beratungs-, Unterstützungs-, Bildungs- und Integrationsangebote für Menschen jeden Alters und jeder kulturellen Herkunft.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen 
    Mehrgenerationenhäuser unterstützen Menschen in verschiedenen Lebenssituationen dabei, ihre familiären und beruflichen Aufgaben besser in Einklang zu bringen.

  • Freiwilliges Engagement
    Mehrgenerationenhäuser übernehmen eine Schlüsselrolle bei der Gewinnung von freiwillig Engagierten und der Entwicklung von Angeboten zum Freiwilligen Engagement.

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Im Aktionsprogramm II standen darüber hinaus die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und die Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung im Fokus. Das bedeutete konkret, dass Mehrgenerationenhäuser Angebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterentwickelten. Ebenso wurden Angebote für Arbeitsuchende und Alleinerziehende etabliert.

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Zum 1. Januar 2017 wurde das Aktionsprogramm II durch das "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus abgelöst. Eine Kon-zentration auf den Schwerpunkt „Gestaltung des demografischen Wandels“ soll den derzeit rund 550 Mehrgenerationen-häusern in der Bundesrepublik noch mehr Freiräume gewähren, "ihre Angebote auf die konkreten Bedürfnisse vor Ort abzustimmen". Zur Begründung wird ausgeführt:

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"Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbindung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. Dabei sollen Kommune und Mehrgene-rationenhaus gemeinsam definieren, auf welche demografischen Handlungsfelder sie sich konzentrieren. Die Handlungsfelder reichen z.B. von der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf über die Förderung des selbstbestimmten Lebens im Alter bis hin zur Förderung der jugendgerechten Gesellschaft. Die genaue Ausrichtung des Angebots der Mehrgenerationenhäuser orientiert sich dabei an einer ganz einfachen Frage: Was ist der Bedarf hier bei uns vor Ort?

Der Programmschwerpunkt „Gestaltung des demografischen Wandels“ richtet die Arbeit aller Mehrgenerationenhäuser auf ein für alle verbindliches Ziel aus. Die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch den Mehrgenerationenhäusern in Abstimmung mit ihrer Kommune vorbehalten."

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Neben dem demografischen Akzent kann fakultativ noch ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt "Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte" gewählt werden. Darüber hinaus werden drei Querschnittsziele vorgegeben:

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Weiteres zur Programmatik:

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"Mehrgenerationenhäuser wissen, was Menschen bewegt

Mehrgenerationenhäuser sind nah dran an den Menschen in ihrer Umgebung. Sie nehmen deren Bedürfnisse ernst und speisen diese ein in den kommunalen Diskurs. Durch ihren offenen und unkomplizierten Zugang erreichen sie auch Menschen, die Berührungsängste haben oder sich nicht zugehörig fühlen und können als Sprachrohr derjenigen fungieren, die sonst oft ungehört bleiben. Die Mehrgenerationenhäuser fördern den Dialog, stärken echte Bürgerbeteiligung und damit den Zusammenhalt der Menschen vor Ort. Damit werden Sie zum wichtigen Partner ihrer Kommune.

Diese starke kommunale Verankerung wird durch das Bundesprogramm weiter gefestigt. Jedes Mehrgenerationenhaus musste zum Programmstart einen Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft vorlegen. Inhalt dieses Beschlusses ist das Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus sowie dessen Einbindung in die Planung zur Bewältigung des demografischen Wandels bzw. zur Sozialraumentwicklung.

 

Mehrgenerationenhäuser erhalten Planungssicherheit

Mit dem Bundesprogramm können Mehrgenerationenhäuser im Zeitraum 2017 bis 2020 40.000 Euro Förderung im Jahr erhalten. Drei Viertel davon stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereit, das verbleibende Viertel muss die Kommune bzw. das Land aufbringen. Durch diese verbindlich vorgegebene Kofinanzierung wird die Einbettung des Mehrgenerationenhauses in die Kommune gefördert und die Rolle der Häuser als kommunale Akteure gestärkt.

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Lesen Sie hier die komplette Förderrichtlinie zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus.

 

Lesen Sie hier häufig gestellte Fragen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus.

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Presse:

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